Mag.ª Elisabeth Schwendt
Rechtsanwältin

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Jetzt Eintragungsgebühren für das Grundbuch sparen!

Im Zuge des Erwerbes einer Immobilie fallen diverse Nebenkosten an. Bei einer dieser Positionen handelt es sich um die Eintragungsgebühr für das Grundbuch, welche für das Eigentum 1,1 % beträgt. Wird zusätzlich ein Pfandrecht für die finanzierende Bank eingetragen, sind weitere 1,2 % zu bezahlen.

Um die Schaffung von Wohnraum leistbarer zu machen, wird nun die Eintragungsgebühr für die nächsten zwei Jahre gestrichen, sofern unter anderem folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Kauf eines Eigenheims nach dem 31.03.2024
  • Bemessungsgrundlage (Kaufpreis, Pfandrecht) bis max. EUR 500.000
  • Wohnimmobilie muss der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses des einzutragenden Eigentümers für mindestens die nächsten 5 Jahre dienen

Erbschaften oder Schenkungen fallen nicht darunter. 

Die Novellierung des Gerichtsgebührengesetzes, welche die temporäre Gebührenbefreiung vorsieht, wurde am 20.03.2024 vom Nationalrat beschlossen und wird voraussichtlich im Laufe des Monats April 2024 in Kraft treten.

Gerne berate ich Sie persönlich, ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.